
UVG
Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber arbeitet, muss gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Über die obligatorische Unfallversicherung können Sie Ihre Mitarbeitenden umfassend abdecken.

UVG Zusatzversicherung
Die UVG Versicherung deckt die obligatorischen Leistungen und die UVG-Zusatzversicherung ermöglicht es Ihnen, die finanzielle Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden zusätzlich zu erhöhen.

Krankentaggeldeversicherung
Ihr Mitarbeiter wird krank – Damit Sie nicht in finanzielle Engpässe geraten, können Sie sich mit der Krankentaggeldversicherung absichern. Auch Ihr Mitarbeiter ist gegen wirtschaftliche Risiken geschützt.

Berufliche Vorsorge
Sorgenfrei im Alter geht auch ohne Kopfschmerzen. Ziel der zweiten Säule ist, die Existenzsicherung der ersten Säule zum Basisschutz auszubauen, den das schweizerische Sozialversicherungsrecht für die Angestellten erwerbstätigen anstrebt. Bei einem Kundengespräch evaluieren wir gemeinsam Ihren Bedarf, sowie den Ihrer Mitarbeiter.